Gutscheinbedingungen für Inhaber des Reutlinger Gutscheins

    1. Der Inhaber des Reutlinger Gutscheins kann den Reutlinger Gutschein bei den teilnehmenden Betrieben (nachstehend "Gutschein-Partner") mit dem aufgedruckten Nennwert zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen einsetzen. Reutlinger Gutscheine sind übertragbar.

    2. Weder die Ausstellerin des Reutlingen Gutscheins, Firma StaRT –  Stadtmarketing und Tourismus Reutlingen GmbH (nachstehend "StaRT"), noch die Gutschein-Partner werden Reutlinger Gutscheine ganz oder teilweise in Geld auszahlen, falls der Wert der mit dem Reutlinger Gutschein bezahlten Waren oder Dienstleistungen den auf dem Gutschein aufgedruckten Nennwert nicht erreicht.

    3. StaRT behält sich vor, die Liste der Gutschein-Partner jederzeit zu ändern. Der Inhaber des Reutlinger Gutscheins hat keinen Anspruch darauf, den Reutlinger Gutschein in einem bestimmten Betrieb zum Bezahlen einzusetzen.

    4. StaRT behält sich das Recht vor, die Gutscheinbedingungen jederzeit ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zu verändern, sofern dies dem billigen Ermessen von StaRT entspricht und es für den Inhaber des Gutscheins zumutbar ist.

    5. Der Reutlinger Gutschein ist nur gültig, wenn in dem dafür vorgesehenen Feld "Stempel Ausgabestelle" der Stempel einer Ausgabestelle für Reutlinger Gutscheine angebracht ist.

    6. Für Reutlinger Gutscheine, die unleserlich oder verändert worden sind, besteht keine Pflicht zur Annahme. StaRT ist auch nicht verpflichtet, hierfür Ersatzgutscheine auszustellen.

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